Neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

 

 

Sehr geehrte KundInnen der Pferdezahnpraxis Kropatscheck!

 

Mit dem 22.11.2022 steht eine Aktualisierung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) an. Die letzte fand vor nunmehr 23 Jahren statt. Damit verbunden gibt es einige Neuerungen.

 

Die Gebührenordnung ist für alle Tierärzte verpflichtend und keine Empfehlung, sondern Vorschrift. Bei Unterschreitung und Nichteinhaltung der GOT drohen dem Tierarzt Anzeige und empfindliche Strafen. Daher müssen die Rechnungen entsprechend angepasst werden und daraus ergeben sich unter anderem folgende Änderungen:

 

Es muss eine verpflichtende „Hausbesuchsgebühr“ in Höhe von 34,50 Euro netto berechnet werden, die für jeden Tierbesitzer anfällt und leider zwischen den Pferdebesitzern eines Stalles auch nicht aufgeteilt werden kann.

 

Die Fahrtkosten werden auf 3,50 Euro je Doppelkilometer angehoben, diese können aber weiterhin aufgeteilt werden.

 

Der Grundpreis der tierärztlichen Leistungen steigt insgesamt um ca. 20%. Die Preise für eine Routine-Zahnbehandlung entsprechen dabei dem einfachen Satz der aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte. Leider können keine Preisminderungen oder Rabatte gegeben werden, da sonst die gesetzlich vorgeschriebene Gebührenordnung unterschritten wird.

 

Meine Empfehlung wäre es, Angebote für eine Krankenversicherung, oder zumindest für eine Operationskostenversicherung, einzuholen. Dies ist eine gute Investition in die Sicherheit der Versorgung Ihrer Tiere.

 

Vor dem Hintergrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage fällt es mir schwer, mich der neuen Gebührenordnung anzupassen, da mir bewusst ist, dass es für viele Pferdebesitzer nicht einfach ist, diese Umstellung zu tragen. Aber ich hoffe, dass wir gemeinsam die bestmögliche Versorgung Ihrer Pferde beibehalten können.

 

 

Ihr Team der Pferdezahnpraxis Kropatscheck